Das hochgiftige Gebräu aus
Verlogenheiten,
Verleumdungen,
übler Nachrede,
Faktenverdrehungen,
Hirngespinsten,
abstrusen Behauptungen
mit
absurder Argumentation
usw. wird hoffentlich nach dem
erneut eindeutigen (Berufungs-)Urteil des Landgerichts Köln vom
24.01.2013 nicht wieder aufgewärmt und weiterhin am Köcheln gehalten.
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