Das hochgiftige Gebräu aus Verlogenheiten, Verleumdungen, übler Nachrede, Faktenverdrehungen, Hirngespinsten, abstrusen Behauptungen mit absurder Argumentation usw. wird hoffentlich nach dem erneut eindeutigen (Berufungs-)Urteil des Landgerichts Köln vom 24.01.2013 nicht wieder aufgewärmt  und weiterhin am Köcheln gehalten.

Die bewußte Falschaussage eines 1999-erNeuzugangs  Die abstrusen Hirngespinste der Miteigentümer

Bekommt die Hauptdrahtzieherin wieder Champagner und ein Blumenbouquet jetzt dafür, daß sie Instandhaltungsrücklagen der Gemeinschaft, die für dringende Sanierungen erforderlich gewesen wären, so scham- und hemmungslos verplempert hat?
Sie hat 1994 definitiv zugestimmt, wie das 1994-er Protokoll, das sie mit unterschrieben hat, zweifelsfrei belegt!

Dieser irrationale Streit hat unsere Menschenkenntnis seit 2001 extrem erweitert!

Soeben erfahren wir telefonisch, daß die drei Richter am LG Köln keine weitere Berufung zulassen. Die nervenaufreibenden Rechtsstreitigkeiten haben immerhin zwei fünfstellige Kosten verursacht. Damit hat aber letztendlich die Vernunft nach 7 Jahren und 18 Gerichtsterminen trotz absurdester Lügen und abstrusesten Hirngespinsten gesiegt. Für uns war es der 6. Gerichtstermin. Selbst die abwegigsten Einwände wurden immer wieder aufgetischt. So soll z. B. selbst das Entfernen einer Pflanze im Privateigentum schon eine bauliche Veränderung sein. Geht es noch eine Nummer kleiner?